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Ограничения на работу и параграф 16.
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in Antwort Dresdner 07.07.06 18:02, Zuletzt geändert 07.07.06 20:02 (Eugene_T)
В ответ на:
по закону - одинаковые...
по закону - одинаковые...
Вот нашел. Если я конечно все правильно понял.
Eine Beschäftigung während eines vorbereitenden Sprachkurses oder während des Studienkollegs
außerhalb der Ferien ist durch Auflage auszuschließen (siehe auch Nummer 16.1.3.3).
Вот более полно.
16.1.3.3 Die Beschäftigungsmöglichkeiten nach ╖ 16 Abs. 3 stehen nach der Gesetzesbegründung
nur Studenten während des Studiums zu. Eine Beschäftigung während eines vorbereitenden
Sprachkurses außerhalb der Ferien ist daher durch Auflage auszuschließen. Beschäftigungen
in den Ferien können im Rahmen der Bestimmungen des ╖ 16 Abs. 3 zugelassen werden.