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Ограничения на работу и параграф 16.
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in Antwort Svetun 07.07.06 17:46, Zuletzt geändert 07.07.06 17:55 (Dresdner)
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"Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme der Ausübung einer Beschäftigung in den Ferien, die insges. 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf."
"Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme der Ausübung einer Beschäftigung in den Ferien, die insges. 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf."
