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Prokura

17.03.06 22:00
Re: Prokura
 
Stirlitz знакомое лицо
Stirlitz
in Antwort Prokuristka 17.03.06 16:24, Zuletzt geändert 17.03.06 22:21 (Stirlitz)
Liebe Prokiristka,
es ist alles tatsächlich verwirrend.
1. Prokurist: dieser Begriff, gut für das Dt. Handelsrecht des XIXJh., passt nicht so recht für moderne Aufenthaltsgesetze. Wichtig ist: Der Prokurist ist kein Beruf (s.o.), sondern Inhaber einer spez. Vollmacht, die auch noch jederzeit entzogen werden kann, was aber wiederum keinesfalls mit einer Entlassung (aus einem Beschäftigungsverhältnis) gleich zu setzen. Deswegen ist die Formulierung └darf als Prokuristin ┘.arbeiten⌠ kann man nur als ┘ah┘ sinnlos und missverständlich betrachten.
2. Selbständig: wie verwirrend es in Dt. gehandhabt ist können Sie etwa hier nachlesen http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstst%C3%A4ndigkeit_%28beruflich%29.
Bitte berücksichtigen Sie dass dieser Begriff nicht einheitlich verstanden wird. D.h. dass Finanzamt, AA und RV-Träger └Selbständigkeit⌠ jeweils anders definieren. Sie können etwa zur SV-Pflicht beim BFA ein sog. └Statusfeststellungsverfahren⌠ initiieren, falls es noch nicht bei Ihrer Krankenkasse geschah. Das wird Ihnen Anhaltspunkte liefern, ob der BFA (nur der BFA!) Sie als Selbständig betrachtet. Beim Prokuristen kommt es dabei nicht auf die Bezeichnung, sondern auf Ausgestaltung Ihres Arbeitsvertrages i. V. m. tatsächlichen Macht √ und Inhaberverhältnissen in der GmbH an. Meines Erachtens sind Sie als Prokuristin derzeit nach keiner Definition selbständig.
3. Kein Wunder dass die ABH-Beamtin nicht durchblickt. Hoffentlich tut Ihrer RA das. Ich schätze, dass die Ernennung zur GFin wird Ihnen mehr Vorteile bringen. Am besten sollten Sie schon im Vorfeld bei der ABH die Zusage └Prokuristen⌠ durch └GF⌠ in Ihrer Arbeitserlaubnis zur ersetzen einholen. Argumentieren sie wie oben, schauen Sie aber, dass der Schuss nicht nach hinten geht. Recherchieren Sie selbst, finden die für Sie am besten geeigneten Definitionen, Urteile und Argumentationsketten aus. Es gibt Anwaltskanzleien, die auf dieser Problematik spezialisiert sind. Es ist nicht so, dass Sie nicht OK sind, sondern die Gesetzgebung ist widerspruchlich und nicht eindeutig.
Viel Erfolg
E pluribus unum
 

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