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Prokura

17.03.06 04:49
Re: Prokura
 
Stirlitz знакомое лицо
Stirlitz
in Antwort Prokuristka 14.03.06 13:55
В ответ на:
Drucksache 15/420, Seite 76, ╖21 Abs 1, где указаны прокуристы (als gesetzliche Vertreter einer GmbH)

1.
Stop, stop! Im Originaltext ist von Prokuristen keine Rede.
Und ein Prokurist ist kein gesetlicher Vertreter einer GmbH.
Die Prokura (╖ 48 HGB) ist eine handelsrechtliche Vollmacht. Sie verleiht dem Prokuristen eine gesetzlich umschriebene Vertretungsmacht. Aber eben keine gesetzliche Vertretungsmacht!!! Die bleibt beim GF.
2.
VSS d. ╖21 sind in Ihrem Fall (m.E.) nicht erfüllt. (Sie müssen es aber nicht weiter sagen).
3.
Zur Stellung des GF als Selbständigen gibt es Neuigkeiten. http://www.400-euro.de/400/geschaeftsfuehrer.html
Für Sie sind die aber irrelevant denn Sie weder GF noch Selbständig tätig sind.
E pluribus unum
 

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