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Два гражданства
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in Antwort Dresdner 20.02.06 10:58
Усли вам конечно не трудно
ЭТО
8.1.2.6.3.4 Wenn der Einbürgerungsbewerber zwar die Verweigerung der Entlas-
sung zu vertreten, sich aber schon länger als 20 Jahre nicht mehr im Her-
kunftsstaat aufgehalten hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland, und
über 40 Jahre alt ist.
....по русски
ЭТО
8.1.2.6.3.4 Wenn der Einbürgerungsbewerber zwar die Verweigerung der Entlas-
sung zu vertreten, sich aber schon länger als 20 Jahre nicht mehr im Her-
kunftsstaat aufgehalten hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland, und
über 40 Jahre alt ist.
....по русски