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Integrationskurs: смена школы?

18.01.06 13:52
Re: Integrationskurs: смена школы?
 
tanusik коренной житель
in Antwort basil79 18.01.06 12:10
╖ 3 Inhalt des Integrationskurses
(1) Der Kurs dient
dem Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache nach ╖ 43 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes und ╖ 9 Abs. 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes und
der Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
(2) Das Kursziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach Absatz 1 Nr. 1 zu erwerben, ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann.
Teilnahmeberechtigte sind zur einmaligen Teilnahme am Integrationskurs berechtigt. Ausländer nach Satz 1 Nr. 1, die über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sind nur zur Teilnahme am Orientierungskurs und am Abschlusstest berechtigt.
http://www.aufenthaltstitel.de/intv.html
http://
 

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