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Гражданство по рождению и утрата гражданства???

11.01.06 22:34
Re: Гражданство по рождению и утрата гражданства???
 
tanusik коренной житель
Wann erhalten Kinder durch Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit?
Kinder von deutschen Staatsangehörigen:
Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.
http://www.info4alien.de/
Влт что нашла. И ещё: у меня знакомая немка, сама имеет два гражданства: немецкое от матери и бразильское от отца.
31.05.2005 она родила сына(муж немец), ребёнку она уже оформила бразильское гражданство. Паспорт ребёнка видила лично.
Может это вас успокоит.
Если бы всё было так страшно, оформляла бы она сыну гражданство?
 

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