Вход на сайт
Отзыв §24 из-за PESEL UKR в Польше и Ausreiseaufforderung
1314 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ dimafogo 2 дня назад, 08:12
Ab dem 07.08.25 werden die Geflüchtete, die in EU-Länder Schutz hatten, kein §24 bekommen.
Änderungen hinsichtlich der Handhabung von Anträgen auf Gewährung eines vorübergehenden Schutzes von Personen, die sich zuvor in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufgehalten haben
"Nachdem nach Auffassung des BMI bislang bereits die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes ausgeschlossen war, wenn sich Betroffene mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsrechts in einem Drittstaat aufgehalten haben, wird unter Bezugnahme auf Erwägungsgrund 4 des Ratsbeschlusses vom 15. Juli 2025 und die Rechtsprechung des EuGH nun auch Betroffenen, die sich bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufgehalten haben und denen dort vorübergehender Schutz gewährt wurde, in der Bundesrepublik Deutschland kein entsprechender Schutz mehr gewährt.
Life's Too Short to Drink Bad Wine
Назад