Иск о бездействии район Карлсруэ - продолжение
вот полный текст от 17.02.2025:
Wie bereits in der Stellungnahme der Beklagten dargelegt, liegen alle von der Beklagten angefor-
derten Unterlagen vollständig vor. Allerdings wurde der Antrag des Klägers noch nicht abschlie-
ßend geprüft, da die Bearbeitung nach dem chronologischen Eingangsprinzip erfolgt.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Beklagte daher weder bestätigen noch verneinen, ob alle Einbür-
gerungsvoraussetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 1 a) StAG erfüllt sind. Diese Prüfung erfolgt
erst, wenn der Antrag in der Bearbeitungsreihenfolge an der Reihe ist. Sollte sich dabei herausstel-
len, dass weitere Unterlagen erforderlich sind, wird der Kläger selbstverständlich darüber infor-
miert und zur Nachreichung aufgefordert.
Die Aussage in der Klageerwiderung, dass die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1 a)
StAG bislang nicht erfüllt sind, bezieht sich auf den Umstand, dass eine abschließende Beurteilung
noch aussteht.