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Отзыв решения о ПМЖ до вручения карточек
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in Antwort firestream 03.08.25 09:46
если АБХ узнает как-то об этом (как)
Als neue Regelung zum Zugang zur Erwerbstätigkeit hat der Gesetzgeber jetzt § 4a AufenthG eingefügt. § 4a Abs. 5 S. 3 Nr. 3 begründet erstmalig eine Mitteilungspflicht für den Arbeitgeber, der einen Ausländer beschäftigt.
Wer einen Ausländer im Bundesgebiet beschäftigen möchte, muss gemäß der neuen Mitteilungspflicht der zuständigen Ausländerbehörde nun mitteilen, wenn die Beschäftigung, aufgrund derer ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, vorzeitig beendet wird. Die Meldung hat innerhalb von vier Wochen ab entsprechender Kenntnis von der Beendigung zu erfolgen.