Сколько ждать решение по издержкам Untätigkeitsklage
Пришло решение суда о том, что издержки несет истец.
Как-то можно опротестовать это решение в вышестоящем суде?
Die Klagepartei hat am 10.02.2025 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Gegenpartei hat am 27.01.2025 der Erledigung zugestimmt.
Das Verfahren ist daher in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 der Verwaltungs-gerichtsordnung (VwGO) einzustellen.
Über die Kosten des Verfahrens ist gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen zu entscheiden. .
Billigem Ermessen entspricht es im vorliegenden Fall, die Kosten der Klägerin aufzuerle-gen. Die Klägerin hat bei der Beklagten im November 2023 ihre Einbürgerung beantragt.
Diesen Antrag hat die Beklagte 15 Monate später beschieden. Diese Entscheidungsfrist ist als angemessen zu betrachten (vgl. zur Angemessenheit einer 18-monatigen Entschei-dungsfrist BayVGH, B.v. 24.2.2025 - 5 C 25.41 - juris Rn. 5).
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem
Streitwertkatalog.
Rechtsmittelbelehrung:
Nummern I und Il des Beschlusses sind unanfechtbar.
Gegen die Streitwertfestsetzung (Nummer Ill des Beschlusses) steht den Beteiligten die Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu, wenn der Wert des Beschwerdege-genstandes EUR 200,- übersteigt oder die Beschwerde zugelassen wurde.
Die Beschwerde ist innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der prozessbeendenden Erklärung beim Bayerischen Verwaltungsgericht München,
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, oder Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München
schriftlich bzw. in elektronischer Form (§ 55a Abs. 1 bis 6, § 55d VwGO sowie Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vom 24. November 2017, BGBI. I S. 3803) oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Ist der Streitwert später als einen Monat vor