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Untätigkeitsklage RP Darmstadt

16.11.24 17:00
Re: Untätigkeitsklage RP Darmstadt
 
aoi прохожий
в ответ Dresdner 14.11.24 14:08

In der Regel entspricht es billigem Ermessen, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung bei nur noch summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre oder der die Erledigung des Rechtsstreits aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat (BVerwG, B.v. 2.2.2006

- 1 C 4/05 - juris Rn.2).

 

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