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Untätigkeitsklage и последствия

15.07.24 18:37
Re: Untätigkeitsklage и последствия
 
Hamburg26 посетитель
в ответ Dresdner 15.07.24 09:41

Как Вы думаете, может ли это быть применимо к нашему случаю по §24 :


4. Sonstige ukrainische Staatsangehörige nach Artikel 2 Absatz 3 des Durchführungsbe-schlusses


Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf-halten, können einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG stel-len. Dies betrifft Fälle, in denen


die Verlängerung des bestehenden Aufenthaltstitels aufgrund rechtlicher Vorgaben oder nicht mehr gegebener Erteilungsvoraussetzungen nicht möglich ist oder

während der zeitlichen Gültigkeit des Aufenthaltstitels der Erteilungsgrund entfallen ist und dessen nachträgliche Befristung in Betracht zu ziehen wäre.

Für die Prüfung der Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist dabei in Abweichung von Nr. 5 unbeachtlich, wann die Einreise in das Bundesgebiet erfolgt ist.


5. Zeitpunkt der Einreise in das Bundesgebiet


Hierzu sieht § 24 AufenthG keine Beschränkung vor. Die Einreise kann jederzeit nach dem 24.


Februar erfolgt sein oder erfolgen. Zudem wird der vorübergehende Schutz auf Personen ausge-dehnt, die nicht lange vor dem 24. Februar 2022, als die Spannungen zunahmen, aus der Ukraine geflohen sind oder die sich kurz vor diesem Zeitpunkt (z. B. im Urlaub oder zur Arbeit) im Gebiet der EU befunden haben und die infolge des bewaffneten Konflikts nicht in die Ukraine zurückkehren können.

У нас AE не было, а был дульдунг. Насчёт дульдунга нашла вот ещё :


Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits mit einer Duldung im Bundesgebiet aufhalten, können ebenfalls einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG stellen, wenn der bisherige Duldungsgrund entfallen ist. Ein Entfallen kommt v.a. für Duldungen nach


§ 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG bei Wegfall der tatsächlichen oder rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung in Betracht, nicht aber, wenn der Wegfall des Duldungsgrundes ausschließlich oder maßgeblich auf einer bislang unterbliebenen Mitwirkung oder-einer Willensentscheidung des Geduldeten beruht. Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente sowie Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität (§ 60b AufenthG) sind soweit Reisedokumente weiterhin fehlen bzw. die Identität weiterhin ungeklärt ist - hiervon ausgeschlossen. Ist der bisherige Duldungsgrund nicht entfallen, soll der Zeitraum der Duldung großzügig bemessen und die Duldung mit der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit versehen werden, wobei gesetzlich bestehende Erwerbstätigkeitsverbote zu beachten bleiben.


Может, что нибудь из этого подходит? Ищу всё время, в надежде найти подходящее

 

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