Untätigkeitsklage и последствия
Объясните пожалуйста, как это понять, перейдет ли на истца оплата судебных издержек, если истец не примет отрицательное решения абх в досудебный срок ?
Die Kosten einer Untätigkeitsklage im
Verwaltungsrecht
Bei der Untätigkeitsklage gibt es in Hinblick auf die Kostenverteilung die Besonderheit des § 161 Abs. 3 VwGO. Demnach haben stets die Behörden die Kosten zu tragen, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte. Dies gilt unabhängig davon, wie die Entscheidung letztlich ausfällt. Sollte z.B. nach Erhebung einer Untätigkeitsklage, eine ablehnende Entscheidung durch die Behörden ergehen, so hat der Kläger die Möglichkeit, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären. Die Behörde müsste dann die gesamten Kosten tragen. Lediglich, wenn der Rechtsstreit daraufhin fortgesetzt wird, besteht das „normale" Kostenrisiko, da die Untätigkeit der Behörden dann ein Ende gefunden hat.