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AE /NE в 18

12.02.24 21:00
Re: AE /NE в 18
 
Lioness патриот
Lioness
если NE не дадут до 18

NE дают после 16.

Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre)

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Ausländer,
  • die im Bundesgebiet geboren
  • oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern in das Bundesgebiet gezogen sind
und

  • seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben

Voraussetzungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
    Die Niederlassungserlaubnis kann frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden.

    Auch volljährige Ausländer können die Niederlassungserlaubnis auf dieser Grundlage erhalten, wenn die Einreise in das Bundesgebiet zum Familiennachzug und die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgte.
  • 5 Jahre Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
    Die Aufenthaltserlaubnis muss aus familiären Gründen erteilt worden sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen vorliegen.

    Minderjährige müssen bereits im Zeitpunkt der Vollendung ihres 16. Lebensjahrs seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen.
  • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt
    Es muss ein Ausbildungsverhältnis vorliegen, das zu einem anerkannten schulischen, beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss führt.

    Dies ist der Fall bei einem oder einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen
    • Schulbesuch,
    • betrieblichen Ausbildung
    • Studium.
Ну что, Данила-мастер, не вышла чаша по Катькиному цветку? ("Каменный цветок")
 

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