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Продление ВНЖ по §24 (украинские беженцы) - кто-то уже делал?
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в ответ bradipina 08.11.23 15:07
н.п.
Это в Мюнхене
Die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025, wurde seitens der Europäischen Union bereits beschlossen.
Die Regelung tritt am 13. November 2023 in Kraft. Auf dieser Internetseite werden wir Sie informieren, sobald wir neue Erkenntnisse haben.
Wir bitten Sie bis dahin von Anträgen auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG abzusehen.