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​Новости по законопроекту о двойном гражданстве

30.08.23 10:47
Re: ​Новости по законопроекту о двойном гражданстве
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
в ответ Dresdner 25.08.23 19:59, Последний раз изменено 30.08.23 10:47 (Dresdner)
фактически, в § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung) никаких изменений за исключением изъятия введенной 4 года назад фразы "und seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet ist" не предполагается.

как оказалось, хотя в законе изменений действительно не предполагается, изменилось по сравнению с вариантом от 19.05.2023 обоснование закона. в частности там появилось:


Durch den in § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 für einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nun stärker verankerten Grundsatz einer hinreichenden wirtschaftlichen Integration können einzelne Personengruppen die Voraussetzungen für einen Einbürgerungsanspruch nicht mehr erfüllen, auch wenn sie die erforderliche Unterhaltssicherung aufgrund von Umständen nicht erreichen können, die außerhalb ihrer Beeinflussungsmöglichkeiten liegen. Dies kann etwa Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, pflegende Angehörige, Alleinerziehende, die wegen Kinderbetreuung nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sein können, oder Schüler/Auszubildende/Studierende, die, ggf. ergänzende, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, betreffen. Für sie kann die Härtefallregelung in § 8 Absatz 2 zum Tragen kommen, wenn sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben, um ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern. Dies ist bei der künftigen Auslegung der Härtefallregelung in § 8 Absatz 2 zu berücksichtigen. Die Entscheidung darüber, ob im Einzelfall die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 2 StAG erfüllt sind, obliegt den zuständigen Behörden und Gerichten
 

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