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По следам NE сразу DA-EU

20.04.23 17:45
Re: По следам NE сразу DA-EU
 
Problem08 постоялец

Так пойдет?

Sehr geehrte Frau ,


Dankeschön für Ihre Rückmeldung. Gerne hinweise ich Sie darauf, dass ich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach § 9a des Aufenthaltsgesetzes und nicht eine Daueraufenthaltskarte nach § 5 des Freizügigkeitsgesetz/EU beantragt habe.


Zum Besitz von zwei verschiedenen Aufenthaltstiteln verweise ich Sie auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2013 (ECLI:DE:BVerwG:2013:190313U1C12.12.0).

"Der Einwand der Beklagten, die Erteilung eines zweiten elektronischen Aufenthaltstitels sei ihr technisch nicht möglich, übersieht, dass es für die Erteilung der begehrten Niederlassungserlaubnis nicht der Ausstellung eines weiteren Dokuments bedarf. Die erforderlichen Eintragungen können als Zusatz zur Art des Titels oder im Anmerkungsfeld vorgenommen werden [...]. Damit ergeben sich auch weder aus der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 noch aus dem Grundsatz „eine Person - ein Dokument“ durchgreifende Bedenken gegen die gleichzeitige Erteilung einer Niederlassungserlaubnis neben einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG."


Frau , Ich gehe davon aus, dass die Bearbeitungszeit von höchstens 3 Monaten an dem Tag begonnen hat, an dem meine Unterlagen per Post eingegangen sind.


Vielen Dank im Voraus für die fristgerechte Bearbeitung meiner Anfrage und verbleibe


🙈почти угрожающе.

 

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