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§24, Anhörung zur Wohnsitzzuweisung
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в ответ Dresdner 12.04.23 20:09
не нужна.
как же он приедет-то без визы?
Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen benötigen lediglich ein Visum, wenn sie noch keine Aufenthaltskarte haben. Bei der Einreise spielt es keine Rolle, welcher EU-Mitgliedstaat die Aufenthaltskarte ausgestellt hat. Die Aufenthaltskarte genügt in jedem Fall zusammen mit dem in der Aufenthaltskarte festgelegten Reisedokument für den Grenzübertritt. Für das Visum selbst werden keine Gebühren erhoben.
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/Zuwander...