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Поиск помощи/адвоката для получения Niederlassungserlaubnis c Blaukarte
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в ответ Marusja_2010 01.04.23 15:58, Последний раз изменено 01.04.23 16:34 (Dresdner)
нетемееи искать.
Могу привести отрывок из письма( больше для ТС), который я писала за человека с иностранным бакалавром, у которого так же требовали курс и экзамен, в результате выдали ДА-ЕУ без курса и без экзамена.
По параграфам выйдете на тот пункт.
Внизу прикреплю ответ абх из которого следует, что при gering.Intergratinsbedarf kein Test und Kurs erforderlich ist.
Mit der E-Mail vom xx.2021 begründete er die Erfordernis eines Abschlusses des Orientierungskurs zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder eines Daueraufenthalt mit § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AufenthG bzw. § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG und fand meine Behauptung, dass diese Rechtsgrundlage mich nicht betreffe und stelle keine Voraussetzung für die Erteilung eines Daueraufenthalts-EU im meinem Fall, als unbegründet bzw. nicht ausreichend belegt.
§9 Abs.2 Satz 5 besagt, dass von der Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 (ausreichende Deutschkenntnisse) und 8 (Abschluss des Integrationskurses) wird abgesehen, wenn der Ausländer sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und er nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach § 44a Abs. 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war.
Weder hatte ich einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 noch wurde ich zur Teilnahme am Integrationskurs nach § 44a Abs. 2 Nr. 3 verpflichtet.
Nach §44 Abs 3 Nr 3 besteht keinen Anspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs, wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Solche Kenntnisse wurden auch durch mehrere Bestätigungen der Volkshochschule sowie Zertifikat B1 nachgewiesen.
Ferner wurde ich auch nicht zur solchen Teilnahme verpflichtet, was mit dem §44a Abs. 1 Satz 1 Alternative a zu begründen wäre, wobei ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet ist, wenn
„1. er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und
a) sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.“
эта аргументация хороша для DA-EU или "обычной" NE, но для NE по § 18c AufenthG (о которой здесь идет речь) она не проходит.