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ВНЖ - несовершеннолетний ребенок

28.03.23 13:38
Re: ВНЖ - несовершеннолетний ребенок
 
dimafogo коренной житель
"Sehr geehrter Herr..
Sie haben für Ihre Tochter keine besondere Härte geltend gemacht, § 44 Abs. 3 Nr. 2 (erkennbar geringer Integrationsbedarf) oder § 44a Abs. 2 Nr. 3 (auf Dauer unmöglich oder unzumutbar) treffen nicht zu.Erkennbar geringer Integrationsbedarf wird in der Integrationsverordnung wie folgt definiert:
(2) Ein Teilnahmeanspruch nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 besteht nicht bei erkennbar geringem Integrationsbedarf (§ 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes). Ein solcher ist in der Regel anzunehmen, wenn
1.ein Ausländer
oa)einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt, es sei denn, er kann wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen, oder
ob)eine Erwerbstätigkeit ausübt, die regelmäßig eine Qualifikation nach Buchstabe a erfordert, und
2.die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.
Die Voraussetzungen von Nr. 1 und 2 müssen gleichzeitig vorliegen.

Это был их ответ на Вашу ссылку на § 9a Abs. 2 Satz 2 и § 9 Abs. 2 Satz 5 AufenthG относительно того, что для выдачи DA-EU Вашей дочери не требуются знания немецкого и сданный тест "Leben in Deutschland"?

 

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