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ВНЖ - несовершеннолетний ребенок

28.03.23 10:56
Re: ВНЖ - несовершеннолетний ребенок
 
Dmitriy_83 посетитель
в ответ dimafogo 17.03.23 13:11

Ответ от надзорного органа:


"Sehr geehrter Herr..

Sie haben für Ihre Tochter keine besondere Härte geltend gemacht, § 44 Abs. 3 Nr. 2 (erkennbar geringer Integrationsbedarf) oder § 44a Abs. 2 Nr. 3 (auf Dauer unmöglich oder unzumutbar) treffen nicht zu.

Erkennbar geringer Integrationsbedarf wird in der Integrationsverordnung wie folgt definiert:

(2) Ein Teilnahmeanspruch nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 besteht nicht bei erkennbar geringem Integrationsbedarf (§ 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes). Ein solcher ist in der Regel anzunehmen, wenn

1.ein Ausländer

oa)einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt, es sei denn, er kann wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen, oder

ob)eine Erwerbstätigkeit ausübt, die regelmäßig eine Qualifikation nach Buchstabe a erfordert, und

2.die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.

Die Voraussetzungen von Nr. 1 und 2 müssen gleichzeitig vorliegen.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Erläuterungen den Sachverhalt klären konnte.

Da für Ihre Tochter eine Fiktionsbescheinigung mit einer Gültigkeit bis 19.08.2023 ausgestellt wurde, besteht m. E. aktuell keine Dringlichkeit für die Ausstellung des Aufenthaltstitels. Sie können natürlich dennoch bereits jetzt online einen Termin vereinbaren."


P.S. Последнее предложение касается того, что они и обычный ВНЖ не могут мне продлить.

 

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