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Развод гражданки РФ с гражданином ЕС... Вопрос...

02.01.23 10:49
Re: Развод гражданки РФ с гражданином ЕС... Вопрос...
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
в ответ hostis 01.01.23 21:44
Тогда, думаю, многие были б признательны, если б вы смогли пояснить, какую силу в Германии имеют документы Bundesregierung, принятые в порядке реализации полномочий согласно Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes.


https://www.juraforum.de/lexikon/allgemeine-verwaltungsvor...


Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 22.06.2022

Eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift ist eine Anordnung, welche seitens einer übergeordneten Verwaltungsbehörde gegenüber einer untergeordneten Behörde erlassen wird. Ziel von allgemeinen Verwaltungsvorschriften ist es, eine einheitliche Verwaltungspraxis und Rechtsanwendung innerhalb der Behörden zu erreichen. Es ist einer Behörde nicht gestattet, von einer Verwaltungsübung abzuweichen, wenn für diese eine entsprechende Verwaltungsnorm besteht.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften besitzen grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung auf die Bürger, da sie nur für die Verwaltung verbindlich sind. So können sie auch nicht - im Gegensatz zu Rechtsverordnungen - zum Klagegegestand seitens der Bürger gemacht werden.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften können unter verschiedenen Bezeichnungen auftreten, beispielsweise:

Anordnung
Dienstanweisung
Erlass
Richtlinie
Technische Anleitung
Verfügung

Verwaltungsvorschriften dienen entweder der Regelung der Organisation oder der Findung einer Entscheidungsrichtung. Sollen sie dafür gelten, werden sie unterteilt in normkonkretisierende, norminterpretierende und ermesssenslenkende Verwaltungsvorschriften. Grundsätzlich besitzen sie keine Bindungswirkung nach außen. Dies bedeutet, dass ein Bürger keinen Anspruch darauf hat, dass die betreffende Behörde ihre Entscheidung gemäß einer Verwaltungsvorschrift trifft. Vielmehr obliegt es dieser, ihre Entscheidung unabhängig von den Verwaltungsvorschriften zu treffen. Ausnahmen hierbei bilden die normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften: sie besitzen eine Bindungwirkung, allerdings ist diese nur eingeschränkt, wenn ein nicht typischer Sachverhalt vorliegt. Der Grund hierfür ist darin zu finden, dass diese Vorschriften aufgrund einer gesetzlichen Grundlage geschaffen worden sind, beispielsweise die Technische Anleitung Lärm.
 

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