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По какой специальности можно будет работать после обучения?

12.12.22 13:44
Re: По какой специальности можно будет работать после обучения?
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
in Antwort katyonok 12.12.22 12:52, Zuletzt geändert 12.12.22 14:12 (Dresdner)
я так понимаю, ее цель - получение рабочего ВНЖ.
Разве дают рабочий ВНЖ под неквалифицированную работу, уборщицей или паковщицей? Хотя не удивлюсь, если уже дают.

надо различать неквалифицированную работу и квалифицированную работу, не (вполне) соответствующую образованию.


Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

18b.1.2 Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage entfällt die Voraussetzung, dass die Beschäftigung der Qualifikation entsprechend sein muss. Maßgeblich ist nach neuer Rechtslage, dass die Qualifikation zur Ausübung der Beschäftigung befähigt. Damit wird das Tätigkeitsfeld für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung deutlich erweitert. Zum einen werden Beschäftigungen in verwandten Berufen ermöglicht. Hiermit soll Arbeitgebern weitestgehend ermöglicht werden, Fachkräfte aus Drittstaaten ebenso breit zu beschäftigen wie Fachkräfte aus der EU oder dem Inland. Erfordert die Stelle weiche oder übergeordnete Kompetenzen und Fähigkeiten, zum Beispiel im Verwaltungs- oder Führungsbereich, so kann bei Hochschulabsolventen in der Regel davon ausgegangen werden, dass sie diese im Hochschulstudium erworben haben. Ein Sozialwissenschaftler kann grundsätzlich im Management eines Unternehmens arbeiten. Außerdem kann die qualifizierte Beschäftigung nicht nur in Berufen ausgeübt werden, die einen Hochschulabschluss voraussetzen, sondern auch in Berufen, die im fachlichen Kontext zu der Qualifikation des Ausländers üblicherweise Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen, die in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden. Ein Germanist könnte z. B. grundsätzlich als Fremdsprachenassistent arbeiten. Die Einschätzung des Arbeitgebers, ob er die Person für die konkrete Tätigkeit als geeignet hält, soll stärker berücksichtigt werden. Hat der Arbeitgeber mit seinen Angaben im Vordruck „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ bestätigt, dass er die ausländische Fachkraft mit dem vorhandenen Berufsabschluss für die beabsichtigte Tätigkeit einstellen will, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die ausländische Fachkraft durch ihre Qualifikation zur Tätigkeit befähigt ist. Damit wird akademischen Fachkräften der Berufseinstieg auch unterhalb ihrer Qualifikation ermöglicht. In jedem Fall muss es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln (§ 2 Absatz 12b), d. h. Helfer- und Anlernberufe sind ausgeschlossen.
 

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