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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU в Берлине
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in Antwort Mosaikjungfer 09.08.22 10:43
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bleibt bei einem längeren Aufenthalt im Ausland gültig, wenn:
(….)
- die Ausländerbehörde darüber eine Bescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung kann für die Wieder-Einreise nach Deutschland erforderlich sein. Eine Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerdienststelle .
Или вот еще
Eine längere Frist auf Antrag kann auch erlaubt werden, wenn
wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).