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Новый загранпаспорт и въезд по старой пмж карточке
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Marusja_2010 коренной житель
в ответ Labormaus2006 28.07.21 14:28
Ausländische Staatsangehörige, die einen neuen Reisepass erhalten haben und in ihrem bisherigen, aber abgelaufenen Reisepass
eine Niederlassungserlaubnis
eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
eine Aufenthaltsberechtigung oder
eine Daueraufenthaltserlaubnis-EG
besitzen, müssen jedoch nicht sofort einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen, denn der Aufenthaltstitel im bisherigen Pass bleibt gültig.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist auch ohne einen elektronischen Aufenthaltstitel möglich. Sie können einreisen, wenn Sie Ihren alten und den neuen Reisepass vorzeigen.
Vor einer Reise in Drittstaaten empfehlen wir Ihnen jedoch, mit der jeweiligen Landesvertretung im Bundesgebiet rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen, da die Ausländerbehörde keine verbindlichen Aussagen über die Praxis ausländischer Behörden treffen kann.
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1080...
Зачем тогда вообще новую карточку получать?
думаю вот за этим
Gebührenrahmen
67 Euro