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§ 36 Absatz 1 Satz 1 AufenthG - как пробиться в GKV?

16.04.21 18:13
Re: § 36 Absatz 1 Satz 1 AufenthG - как пробиться в GKV?
 
GRMN прохожий
в ответ Mosaikjungfer 16.04.21 13:22, Последний раз изменено 16.04.21 18:58 (GRMN)

Цитата: … "Sie brauchen für Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel. Um diesen zu erhalten, müssen Sie einen gesicherten Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Kranken­versicherungs­schutzes nachweisen.

Die Mitgliedschaft bei uns ist jedoch nur möglich, wenn Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, die langer als 12 Monate gilt. Hierbei sind Sie nicht dazu verpflichtet, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert sein muss (nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung).

Sie erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Daher können Sie leider zurzeit kein Mitglied bei uns werden. ... "


Остальное по телефону, разговаривал с несколькими, в том числе из моей маленькой BKK, обьяснив, что им ничего не грозит - страховаться будем в большой КК.

 

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