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ПМЖ уже через три года на осн §28 Abs. 2 ставшему совершеннолетним ребёнку немца

02.04.21 17:30
Re: ПМЖ уже через три года на осн §28 Abs. 2 ставшему совершеннолетним ребёнку немца
 
Mosaikjungfer старожил
Mosaikjungfer
в ответ aschnurrbart 02.04.21 09:37, Последний раз изменено 02.04.21 17:34 (Mosaikjungfer)

Niederlassungserlaubnis gemäß § 28 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Gemäß § 28 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ist einem Ausländer in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Nur wenn diese vier Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind, besteht in der Regel ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach dieser Vorschrift. Wichtig ist dabei insbesondere, dass nicht der dreijährige Besitz einer beliebigen Aufenthaltserlaubnis ausreichend ist. Notwendig ist vielmehr der dreijährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, also der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als ausländischer Ehegatte eines Deutschen gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als ausländisches minderjähriges lediges Kind eines Deutschen gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes oder der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als ausländischer Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes.

если бы вы рассказали, какой внж был до этого, работает ли человек и как у него с немецким, то было бы проще ответить. Раз никто всё еще не откомментил ваш пост- нифига никому ничего не ясно.

Непонятно еще- зачем ребенку немца пмж в Германии?

"Wer seine Rolle nicht spielt, wird bestraft; wer sie spielt, wird belohnt, zumindest aber nicht bestraft" © Ralf Dahrendorf.
 

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