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В Германию с латвийским ПМЖ
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Senbi завсегдатай
в ответ Викa 21.01.21 01:45
непонятно тебе! не нужно дофантазировать того, чего нет
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrec...
Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familienangehörigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Paragraph 2 Absatz 5 Freizügigkeitsgesetz/EU).
Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten müssen bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind nach Paragraph 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU:
- Arbeitnehmer sowie Unionsbürger, die sich – für eine gewisse Zeit - zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
- Selbstständige sowie Erbringer von Dienstleistungen,
- nicht erwerbstätige Unionsbürger, sofern sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen,
- Unionsbürger, die nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben,
- sowie die Familienangehörigen dieser Unionsbürger, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.