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Возможен ли в моем случае Unbefristet?
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в ответ Maycat 16.07.05 21:40
Откуда у Вас эта информация? Ине могли бы Вы назвать закон, в котором это написано. Про доход в новом законе я ничего найти не могу (AufenthG 2004 ╖ 28 Abs. 2). Или я не там смотрю?
...
AufenthG 2004 ╖ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von ╖ 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der
Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Sie kann abweichend von ╖ 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines
minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft
schon im Bundesgebiet gelebt wird.
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er
drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft
mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er
sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen
wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft
fortbesteht.
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AufenthG 2004 ╖ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von ╖ 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der
Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Sie kann abweichend von ╖ 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines
minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft
schon im Bundesgebiet gelebt wird.
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er
drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft
mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er
sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen
wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft
fortbesteht.
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