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Задержка за границей и Ниедерлассунгсерлаубнис
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in Antwort mollinna 27.11.20 13:05
Вот что мне ответили из ABH:
Sehr geehrte / geehrter
dies gilt für Sie nicht!
Wie selber bereits geschrieben haben, benötigen Sie eine Bescheinigung nach §51 Aufenthaltsgesetz wenn Sie in einem Jahr länger als 6 Monate Deutschland fern bleiben.
Da aber das Jahr bald rum ist und Sie derzeit für das Jahr 2020 4 Monate Auslandsaufenthalt haben und ab 1 Januar ein neues Jahr beginnt, fängt die Frist von neu an zu laufen.
Ihre Ausländerbehörde
Так что думаю все ок, можно уезжать опять.