Продление Aufenthaltstitel после смерти мужа
и этот параграф не дает права на гражданство.
вы читаете, а потом пишете быстрее, чем понимаете или что???
читайте ещё раз.
ps. проблема не в получении соц. помощи, человек в 72 года уже нетрудоспособен.
проблема в том, что нет B1.
что там курят в каритасе - мне неведомо
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechen der Definition des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen
в указаниях по применению закона о пребывании (в отличие от текста самого закона) кроме болезни и инвалидности добавлена ещё и старость.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.
Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann.
9.2.2.2.1 Von den Voraussetzungen der ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 wird zwingend abgesehen,
wenn der Ausländer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung
oder aufgrund seines Alters
nicht in der Lage ist, diese Voraussetzungen zu erfüllen.
In diesen Fällen ist auch kein Nachweis geringerer Kenntnisse zu verlangen.
Nicht jede Krankheit oder Behinderung führt zum Ausschluss der genannten Voraussetzungen, sondern nur diejenigen, die den Ausländer an der Erlangung der Kenntnisse hindern, insbesondere die Unfähigkeit, sich mündlich oder schriftlich zu artikulieren sowie angeborene oder erworbene Formen geistiger Behinderung oder altersbedingte Beeinträchtigungen.
Die Ausschlussgründe sind vom Ausländer durch ein ärztliches
Attest nachzuweisen, wenn sie nicht offenkundig sind.