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Остаться в Берлине

11.11.20 12:54
Re: Остаться в Берлине
 
dieter72 патриот
в ответ Svinia 10.11.20 18:23

2. Selbständige Tätigkeit durch Staatsangehörige aus Drittstaaten außerhalb der EU

Staatsangehörige aus Drittstaaten außerhalb der EU benötigen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz. Grundsätzlich ist dieser Aufenthaltstitel bei der deutschen Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im jeweiligen Heimatstaat zu beantragen. Übt ein Ausländer eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet aus, ohne dass sein Aufenthaltstitel ihn dazu berechtigt, handelt er ordnungswidrig beziehungsweise kann er sich strafbar machen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Zolls.

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