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Получение немецкого гражданства при невозможности выхода из узбекского
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in Antwort lali55 28.10.20 09:17
https://www.dortmund.de/media/p/ordnungsamt/pdf_ordnungsam...
12.1.2.3.3 Dritte Fallgruppe Nichtbescheidung eines Entlassungsantrags Mehrstaatigkeit ist regelmäßig hinzunehmen, wenn zwei Jahre nach Einreichen eines vollständigen und formgerechten Entlassungsantrags eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht erfolgt und mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist. Welche Anforderungen an den Entlassungsantrag zu stellen sind, richtet sich nach dem Recht des Herkunftsstaates.
Фашизм будет разбит
Человека карают только те боги, в которых он верит