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Въезд дяди/тети и племянников
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in Antwort hostis 17.10.20 14:44
вы издеваетесь что-ли???
Arbeitnehmer aus der Europäischen Union (EU) können Anspruch auf Hartz IV Leistungen haben, solange kein Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrecht vorliegt. Dies entschied das Landessozialgericht Hessen in einem Beschluss vom 11.12.2019, der jetzt veröffentlicht wurde (Az.: L 6 AS 528/19 B ER).
Ein solcher Verstoß liegt dem Urteil zufolge nicht vor, wenn der Betroffene durch eine Arbeitnehmertätigkeit seinen eigenen Bedarf fast vollständig allein decken kann.