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Въезд дяди/тети и племянников
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в ответ aschnurrbart 16.10.20 17:53
Kein Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts bei fast vollständiger Deckung des eigenen Bedarfs durch Arbeitnehmertätigkeit Das Hessische Landessozialgericht verpflichteten das Jobcenter, der Familie vorläufig laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (sogenanntes Hartz IV) zu gewähren. Mit der Arbeitsaufnahme des Mannes sei dieser als Arbeitnehmer freizügigkeitsberechtigt. Er habe sich auch nicht rechtsmissbräuchlich auf das Freizügigkeitsrecht berufen. Denn die Inanspruchnahme von Sozialleistungen, die aufstockend zu einer tatsächlichen Arbeitnehmertätigkeit gewährt werde, begründe nicht per se einen entsprechenden Missbrauch. Diese gelte jedenfalls, wenn der Betroffene durch seine Arbeitnehmertätigkeit den eigenen Bedarf fast und zumindest unter zusätzlicher Inanspruchnahme von Wohngeld decken könne. Hiervon sei bei dem Antragsteller aufgrund des Monatsgehalts von knapp 700 Euro netto auszugehen.
https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4890067/Urteil2846...
семье из четырех человек достаточно 700€ нетто, это означает или оба работают на базис или один работает тайлцайт. в данном случае зарплата была 680€
Фашизм будет разбит
Человека карают только те боги, в которых он верит