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Ответ по Einbürgerung

13.07.20 19:31
Re: Ответ по Einbürgerung
 
Fragenstellerin завсегдатай
in Antwort Alesto 10.07.20 11:25, Zuletzt geändert 13.07.20 19:32 (Fragenstellerin)
als es Ihnen sicher bekannt ist, Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder dem zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) steht einer Einbürgerung nach § 10 nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbewerber die Hilfebedürftigkeit nicht zu vertreten hat.

Вы ж не получаете дело по сгб 2 и 12. зачем про них писать?!!

Die Leistungen nach § 136 SGB III ( in meinem Fall: Arbeitslosengeld I ) stehen eine Einbürgerung nicht entgegen, weil auf die momentan weniger als ein Jahr Anspruch besteht, (in meinem Fall bis Januar 2021).

вот с этого начните... дальше про то, как Вы всю жизнь работали im Schweiße des Angesichts.

wir könnten auf ein Kompromiss einigen...

вот этого не надо писать чиновнице!

далее ein neuer (wiederholter) Antrag ist in meinem Fall mit erheblichem Zeit- und Finanzaufwand verbunden. So muss ich erneut eine Negativ-Bescheinigung über russische Bürgerschaft für ca. 280 Euro beantragen. Dadurch entstehen mir auch zusätzliche Reisekosten. Aus diesem Grund bitte ich Sie meinen Antrag ruhen zu lassen, bis ich eine Neubeschäftigung gefunden hab.

 

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