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Einbürgerung

06.07.05 09:54
Re: Einb?rgerung
 
Germany:ru постоялец
in Antwort anddeni 05.07.05 13:55
Второе нем. гр-во здесь не причём. Когда меня окончательно признали переселенцем, то спросили хочу ли я получить айнбюргерунгсуркунды. На мой вопрос надо ли мне это, сказали вообще-то нет.
Конституцию ФРГ давно читали ?
"
Artikel 116
[Begriff "Deutscher"; Wiedereinbürgerung von Verfolgten]
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
.....
http://www.lexikon-definition.de/Staatsangehoerigkeit.html
В ответ на:
Eine Staatsbürgerschaft (auch Staatsangehörigkeit oder Nationalität) ist die Mitgliedschaft in einem Staat als dauerhafte Rechtbeziehung zwischen dem Staat und einer Person. Üblicherweise sind damit nur natürliche Personen gemeint, Regeln die an Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden aber sowohl innerstaatlich als auch im Internationalen Recht entsprechend auf juristische Personen angewandt.

http://www.lexikon-definition.de/Deutsche-Staatsangehoerigkeit.html
В ответ на:
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Mitgliedschaft eines Deutschen im Staat Bundesrepublik Deutschland. Wer Deutscher ist, regelt Art. 116 Abs. 1 GG (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/art_116.html). Deutsche Staatsangehörigkeit ist demnach meist, jedoch nicht völlig deckungsgleich mit der Eigenschaft als Deutscher. Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind im deutschen Recht synonym.

 

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