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Комбинированный ВНЖ: оставлять ли §30?
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в ответ NachDeutschland 27.06.19 11:07
Я очень рад, что у Вас только позитивный опыт общения с АБХ. У меня, в целом, тоже, хотя я такой экзотики от них никогда не требовал, я даже NE хотел просто обменять на Da-EU, они мне сами оставили NE.
Кстати, ГК или рабочий + семейный ВНЖ тоже можно иметь.
Извините, но нет.
§ 7 Aufenthaltserlaubnis
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt. In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.(2) Die Aufenthaltserlaubnis ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen. Ist eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung entfallen, so kann die Frist auch nachträglich verkürzt werden.
https://www.migrationsrecht.net/component/com_joomlaw/Item...
Nach dem in §§ 7 und 8 verankerten Trennungsprinzip zwischen den in Kapitel 2 Abschnitte 3 bis 7 näher beschriebenen Aufenthaltszwecken ist ein Ausländer regelmäßig darauf verwiesen, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die spezifischen vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszwecke geschaffen hat.
https://openjur.de/u/350455.html
Doch bereits die nachfolgende Bestimmung, § 7 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, belegt, dass ein Anspruch auf gleichzeitige Erteilung mehrerer Aufenthaltserlaubnisse in vielen Fällen zu unlösbaren Problemen führen dürfte. Denn nach dieser Bestimmung ist eine Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung des (jeweiligen) Aufenthaltszwecks zu befristen. Bei unterschiedlichen Aufenthaltszwecken kann aber eine unterschiedliche Befristung geboten sein, was in einer einheitlichen Aufenthaltserlaubnis wohl nicht zu lösen wäre.
https://openjur.de/u/145418.html
Es liefe sowohl dem im Aufenthaltsgesetz verankerten Trennungsprinzip als auch dem Willen des Gesetzgebers, Aufenthaltsverfestigung, Zweckwechsel, Arbeitsmarktzugang sowie Ansprüche im Sozialrecht nach dem Aufenthaltszweck differenziert zu regeln, zuwider, die Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander zu ermöglichen.