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6 месяцев в 1 году в Германии без мужа, гражданина ЕU
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in Antwort Блаблакар 08.06.19 22:00
Выше уже два раза процитировала. Третий - для Вас:
Bundesmeldegesetz - Änderungen ab 1. November 2015:
Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.