Смена имени и фамилии при получении немецкого гражданства
Für Sie bringt es nicht Nur Einbürgerung nach Art 116 GG gibt Recht Deutsch sein und Name ändern.Wenn Sie werden als Ausländer Eingebürgert, bleiben Sie und Ihre Nachkommen immer Eingebürgerte Ausländer oder Deutsche mit Migrationshintergrund und andere Name wird Ihnen nicht Helfen!
Art. 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) 1Frühere
deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem
8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder
religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf
Antrag wieder einzubürgern. 2Sie
gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren
Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten
Willen zum Ausdruck gebracht haben.