Вход на сайт
свое дело в Германии
395 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Koresch 15.06.05 15:16, Последний раз изменено 16.06.05 10:05 (Germany:ru)
Разрешается.В пасспорт вклеится другой вкладыш, который будет разрешать Вам деятельность.
Не разрешается. А вот вкладыш просто так - не клеят. Надо только убедить власти, что ето будет приносить БНД -.пользу
Вот требования на примере Берлина.
<
http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/anlag...
Welche Besonderheiten müssen Ausländer beachten?
Wenn sich Ausländer selbständig machen wollen, benötigen sie eine Aufenthaltsgenehmigung,
die die selbständige Gewerbeausübung erlaubt. In der Regel wird nämlich die Aufenthaltsgenehmigung
mit der Auflage └Selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige
Erwerbstätigkeit nicht gestattet⌠ versehen. Erforderlich ist dann, dass bei der
Ausländerbehörde die Abänderung dieser Auflage beantragt wird. Über den Antrag wird in
Berlin auf Grund einer Stellungnahme der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung entschieden.
Diese befindet darüber, ob an der beabsichtigten Tätigkeit ein übergeordnetes
wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis besteht. Staatsangehörige
der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR können ohne Aufenthaltsgenehmigung als Gewerbetreibende
tätig werden. Sie genießen Niederlassungsfreiheit und haben einen Rechtsanspruch
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Für Angehörige einiger weiterer Staaten
(z. B. USA, Schweiz) bestehen Sonderregelungen.
>
Не разрешается. А вот вкладыш просто так - не клеят. Надо только убедить власти, что ето будет приносить БНД -.пользу
Вот требования на примере Берлина.
<
http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/anlag...
Welche Besonderheiten müssen Ausländer beachten?
Wenn sich Ausländer selbständig machen wollen, benötigen sie eine Aufenthaltsgenehmigung,
die die selbständige Gewerbeausübung erlaubt. In der Regel wird nämlich die Aufenthaltsgenehmigung
mit der Auflage └Selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige
Erwerbstätigkeit nicht gestattet⌠ versehen. Erforderlich ist dann, dass bei der
Ausländerbehörde die Abänderung dieser Auflage beantragt wird. Über den Antrag wird in
Berlin auf Grund einer Stellungnahme der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung entschieden.
Diese befindet darüber, ob an der beabsichtigten Tätigkeit ein übergeordnetes
wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis besteht. Staatsangehörige
der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR können ohne Aufenthaltsgenehmigung als Gewerbetreibende
tätig werden. Sie genießen Niederlassungsfreiheit und haben einen Rechtsanspruch
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Für Angehörige einiger weiterer Staaten
(z. B. USA, Schweiz) bestehen Sonderregelungen.
>