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Duldung
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in Antwort Deptokrat 24.10.18 23:44
Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstiteldar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher weiterhin ausreisepflichtig.[
Так что не всё там так прекрасно.
Duldung мужу немки с детьми???? Там что то не так....