русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Einreise und Aufenthalt

смена § 16 Studium на § 17 (Ausbildung) не выезжая?

25.09.18 13:40
смена § 16 Studium на § 17 (Ausbildung) не выезжая?
 
arseface1 завсегдатай
Zuletzt geändert 25.09.18 13:40 (arseface1)

Всем привет!

Такая ситуация,

я уже 3 года записан в уни, но толком не учился и так и не окончил. В январе истекает Aufenthaltserlaubnis.


Вопрос - можно ли поменять § 16 Studium на § 17 (Ausbildung)? Я хотел бы учиться на Krankenpfleger.


Я всегда слышал, что нельзя, но вот что стоит в § 16 AufenthG


(4) Die Aufenthaltserlaubnis darf zu einem anderen Aufenthaltszweck als dem in Absatz 1 genannten Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wenn das Studium ohne Abschluss beendet wurde, darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen als dem in Absatz 1 genannten Zweck erteilt oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die in § 16b Absatz 2 genannten Fälle oder nach § 17 vorliegen und die Berufsausbildung in einem Beruf erfolgt, für den die Bundesagentur für Arbeit die Feststellung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 getroffen hat, oder wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Während des Studiums soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck als dem in Absatz 1 genannten Aufenthaltszweck nur erteilt oder verlängert werden, sofern ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.


Правильно ли я понимаю, что если я закончил учёбу неуспешно, то я могу получить AT по § 17 на Ausbildung, если это Ausbildung по Mangelberuf?

Вот только я не очень понимаю § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2: § 39

(2) 1Die Bundesagentur für Arbeit kann der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 oder einer Blauen Karte EU nach § 19a zustimmen, wenn


1.a)sich durch die Beschäftigung von Ausländern nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungsstruktur, der Regionen und der Wirtschaftszweige, nicht ergeben und
b)für die Beschäftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind oder andere Ausländer, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen oder
2.sie durch Prüfung nach Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b für einzelne Berufsgruppen oder für einzelne Wirtschaftszweige festgestellt hat, dass die Besetzung der offenen Stellen mit ausländischen Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist,


По другой же информации, поменять § 16 на § 17 нельзя, т.к.16 Abs 2 aufenthg не дает это сделать.


Получается какое-то противоречие. В первой же цитате четко сказано:

Wenn das Studium ohne Abschluss beendet wurde, darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen als dem in Absatz 1 genannten Zweck erteilt oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die in § 16b Absatz 2 genannten Fälle oder nach § 17 vorliegen und die Berufsausbildung in einem Beruf erfolgt, für den die Bundesagentur für Arbeit die Feststellung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 getroffen hat, oder wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht.


Что-то я запутался, может кто знает? Спасибо!

 

Sprung zu