смена § 16 Studium на § 17 (Ausbildung) не выезжая?
Всем привет!
Такая ситуация,
я уже 3 года записан в уни, но толком не учился и так и не окончил. В январе истекает Aufenthaltserlaubnis.
Вопрос - можно ли поменять § 16 Studium на § 17 (Ausbildung)? Я хотел бы учиться на Krankenpfleger.
Я всегда слышал, что нельзя, но вот что стоит в § 16 AufenthG
(4) Die Aufenthaltserlaubnis darf zu einem anderen Aufenthaltszweck als dem in Absatz 1 genannten Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wenn das Studium ohne Abschluss beendet wurde, darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen als dem in Absatz 1 genannten Zweck erteilt oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die in § 16b Absatz 2 genannten Fälle oder nach § 17 vorliegen und die Berufsausbildung in einem Beruf erfolgt, für den die Bundesagentur für Arbeit die Feststellung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 getroffen hat, oder wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Während des Studiums soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck als dem in Absatz 1 genannten Aufenthaltszweck nur erteilt oder verlängert werden, sofern ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
Правильно ли я понимаю, что если я закончил учёбу неуспешно, то я могу получить AT по § 17 на Ausbildung, если это Ausbildung по Mangelberuf?
Вот только я не очень понимаю § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2: § 39
(2) 1Die Bundesagentur für Arbeit kann der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 oder einer Blauen Karte EU nach § 19a zustimmen, wenn
По другой же информации, поменять § 16 на § 17 нельзя, т.к.16 Abs 2 aufenthg не дает это сделать.
Получается какое-то противоречие. В первой же цитате четко сказано:
Wenn das Studium ohne Abschluss beendet wurde, darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen als dem in Absatz 1 genannten Zweck erteilt oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die in § 16b Absatz 2 genannten Fälle oder nach § 17 vorliegen und die Berufsausbildung in einem Beruf erfolgt, für den die Bundesagentur für Arbeit die Feststellung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 getroffen hat, oder wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Что-то я запутался, может кто знает? Спасибо!