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Подскажите - выгоняют,гады!

10.06.05 07:57
Re: Подскажите - выгоняют,гады!
 
Germany:ru прохожий
в ответ lenin2000 09.06.05 23:32, Последний раз изменено 10.06.05 13:40 (Germany:ru)
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) Verkündet als Artikel I des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz, BGBl. 2004 I, Seite 1950).
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14.03.2005 (BGBl. 2005, Teil 1 Nr. 16, Seite 721)
...............
Kapitel 2
Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
A b s c h n i t t 1
Allgemeines
...
╖ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Passpflicht nach ╖ 3 erfüllt wird und
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
....
2. kein Ausweisungsgrund vorliegt und
....
....
╖ 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
(1) Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.
...
╖ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
(2) Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; zu den schutzwürdigen Belangen zählt auch das Wohl eines mit dem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes. Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuchangewiesen ist.
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Привилегии евреев-Kontingentflüchtlingen в ФРГ
http://eleft.com/199
 

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