Deutsch

Вступление в гражданство, странный запрос

03.08.18 18:04
Re: Вступление в гражданство, странный запрос
 
Svinia посетитель
в ответ dimafogo 03.08.18 17:19
§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StAG

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er ...

6. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und...


§10 Abs. 3 Satz 1 StAG.

(3) Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 übersteigen, kann sie auf sechs Jahre verkürzt werden.


Хм, все же тут явно написано, что "скостить" до 7 лет можно только при пройденном Интеграционном курсе.

Я же сдавал лишь einbuergerungstest..

 

Перейти на