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воссоединение семьи сроки ВНЖ

22.06.18 09:49
Re: воссоединение семьи сроки ВНЖ
 
vasya_poopkin завсегдатай
vasya_poopkin

затребовали по солвиту все сканы документов а от земле управления пришло вот что


nach Rückmeldung der zuständigen Ausländerbehörde können wir Ihnen auf Ihre Anfrage Folgendes mitteilen:

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Freizügigkeitsgesetz der EU wird freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die selbst nicht Unionsbürger sind, eine Aufenthaltskarte ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Dies ist eine sogenannte Sollvorschrift, d. h. die Aufenthaltskarte wird in der Regel mit einem Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ausgestellt, es sei denn, der Unionsbürgers, von dem sich das Recht des Familienangehörigen ableitet, wird sich für einen kürzeren Zeitraum in Deutschland aufhalten. Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Aufenthaltsdauer des Unionsbürger weniger als fünf Jahre beträgt, ist z. B. die Aufnahme einer zeitlich befristeten Tätigkeit oder Ausbildung.

Die geplante Aufenthaltsdauer bestimmt sich somit nicht allein nach der Absicht des Unionsbürgers, sich langfristig im Bundesgebiet aufzuhalten und vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch zu machen. Der Unionsbürger muss vielmehr auch glaubhaft machen können, dass er sich auch für einen längeren Zeitraum auf sein Freizügigkeitsrecht berufen kann. Zur Glaubhaftmachung kann die Ausländerbehörde vom Unionsbürger die Vorlage einer Einstellungsbestätigung oder einer Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers verlangen. Da Sie bei der Beantragung der Aufenthaltskarte für Ihre Ehefrau einen bis zum 30. September 2018 befristeten Arbeitsvertrag vorlegt haben, ist die zuständige Ausländerbehörde davon ausgegangen, dass die Aufenthaltsdauer nur bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen wird bzw. für den weiteren Aufenthalt noch keine Glaubhaftmachung Ihres Freizügigkeitsrechts erfolgte. Da Ihre Ehefrau ihr Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger eines Unionsbürger aus Ihrem Freizügigkeitsrecht ableitet, wurde die Aufenthaltskarte für Ihrer Ehefrau auch nur bis zum 30 September 2018 ausgestellt.

Die Ausländerbehörde hat zudem mitgeteilt, dass Ihr eingelegter Widerspruch vom 9. Mai 2018 wegen der Gültigkeit der Aufenthaltskarte von weniger als fünf Jahren in den nächsten Tagen der Landesdirektion Sachsen zur Entscheidung vorgelegt wird.

Die Widerspruchsbehörde wird ihrerseits die Entscheidung der Ausländerbehörde überprüfen. Wir bitten Sie, diese Entscheidung zunächst abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen


от *местных* пришло что они куда-то переслали выше и там будут решать , я думал они и переслали в это земле управление оказывается нет? или их там в Дрездене 2 ?

стоит ли начинать беспокоится?

от кого мне надо дожидаться ответ? я так и не понял

cu stimă și respect
 

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