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Lebensunterhalt при получении гражданства
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in Antwort Einbuergerung 01.06.05 18:22
Спасибо, но я изучил этот Vorschrift вдоль и поперек. Там нет ответа на мои вопросы. Там не описана методика и остается свобода интерпретации для амтов и бехоерд.
85.1.1.3 Zu Nummer 3 (keine Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe)
Zu berücksichtigen ist nur, ob der Einbürgerungsbewerber tatsächlich So-
zial- oder Arbeitslosenhilfe in Anspruch genommen hat oder nimmt. Die
Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe steht der Einbürge-
rung nicht entgegen, wenn die Bedürftigkeit nicht zu vertreten ist (verglei-
che Nummer 85.1.2) oder wenn der Einbürgerungsbewerber das 23. Le-
bensjahr noch nicht vollendet hat.
85.1.1.3 Zu Nummer 3 (keine Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe)
Zu berücksichtigen ist nur, ob der Einbürgerungsbewerber tatsächlich So-
zial- oder Arbeitslosenhilfe in Anspruch genommen hat oder nimmt. Die
Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe steht der Einbürge-
rung nicht entgegen, wenn die Bedürftigkeit nicht zu vertreten ist (verglei-
che Nummer 85.1.2) oder wenn der Einbürgerungsbewerber das 23. Le-
bensjahr noch nicht vollendet hat.