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NE+BK, продолжение

25.05.18 12:09
Re: NE+BK, продолжение
 
Germany work постоялец
в ответ dimafogo 15.05.18 13:40

Получил следующий ответ, насколько я понимаю, мне дают выбор между 2 альтернативами. Лично я не вижу большой разницы между двумя, но раз мне дают выбор, значит есть свои ньюансы. Какой посоветуете?


am 25.04.2017 beantragten Sie die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU.

Nach Durchsicht der Akte habe ich festgestellt, dass Sie zur Zeit im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 19a Abs. 6 AufenthG sind. Der Aufenthaltstitel ist aufgrund Ihrer Passgültigkeit bis zum 10.02.2023 gültig. Auf dem Aufenthaltstitel ist ebenso vermerkt, dass Sie auch „Inhaber einer Blauen Karte EU“ sind.

Es bestehen jetzt zwei Möglichkeiten, um Ihnen die Blaue Karte EU zu verlänge

  • Ihnen wird die Blaue Karte EU für weitere 4 Jahre erteilt. Allerdings kann Ihnen die Blaue Karte EU aus technischen Gründen nicht als separate Karte ausgestellt werden, da im Ausländerzentralregister dadurch Ihre Niederlassungserlaubnis nicht mehr erkennbar wäre (es wird nur der aktuelle Aufenthaltstitel gespeichert). Sie würden einen schriftlichen Nachweis von der Ausländerbehörde Köln bekommen, auf dem vermerkt ist, dass Sie Inhaber einer Blauen Karte EU (mit Angabe der Rechtsgrundlage) sind, das Erwerbstätigkeit gestattet ist und das diese ab Ausstellungsdatum 4 Jahre gültig ist. D. h. das Sie die Blaue Karte EU bereits 2022 verlängern müssten (vor Ablauf Ihrer Niederlassungserlaubnis).
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Ihnen eine neue Niederlassungserlaubnis ausgestellt wird. Auf der Karte würde dann die Rechtsgrundlage § 19a Abs. 6 AufenthG stehen und die Auflage bzgl. Erwerbstätigkeit. Zusätzlich würde auf einem Zusatzblatt vermerkt werden, dass Sie „Inhaber einer Blauen Karte EU“ mit Angabe der Rechtsgrundlage sind, das Erwerbstätigkeit gestattet ist und das die Blaue Karte ab Ausstellungsdatum 4 Jahre gültig ist.

Leider ist es aus Platzgründen nicht möglich, dass in dem Anmerkungsfeld auf dem Aufenthaltstitel neben „Inhaber der Blauen Karte EU“ noch die Rechtsgrundlage, die Auflage bzgl. Erwerbstätigkeit sowie das Gültigkeitsdatum vermerkt werden.

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten, wie Sie die Erteilung der Blauen Karte EU wünschen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

leider muss ich Ihnen eine kleine Änderung bzgl. der Auflage zur Erwerbstätigkeit mitteilen:

Im Rahmen der Blauen Karte EU würde Ihnen die Beschäftigung erlaubt werden, nicht die Erwerbstätigkeit gestattet.

 

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